Wildtierfotografie: Was ist erlaubt?

Recht, Rücksicht und Respekt vor dem Wild

Steinkauz – geschützte Art, mit Abstand fotografiert

Mit der Kamera in die Natur zu gehen ist ein wunderbares Hobby, doch wir bewegen uns dabei im Lebensraum wild lebender Tiere und in einer Landschaft, die meist jemandem gehört. Wer ein paar Grundregeln kennt, schützt das Wild und sich selbst vor Ärger. Wichtig vorweg: Dies ist kein Rechtsrat, sondern meine Erfahrung als Fotograf und Jäger. Im Zweifel gelten die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes.

Wo darf ich überhaupt hin?

In Deutschland gilt grundsätzlich ein Betretungsrecht für Wald und freie Flur zu Erholungszwecken, allerdings nur auf eigene Gefahr und mit Rücksicht. Felder mit aufstehender Saat, Wildäcker, Schonungen und eingezäunte Flächen sind tabu. Wege zu verlassen, um näher heranzukommen, ist nicht nur störend, sondern oft auch unzulässig. Mein Grundsatz: lieber mit langer Brennweite vom Weg aus, als querfeldein durch den Lebensraum.

Schonzeiten, Brutzeiten, geschützte Arten

Viele Tiere stehen unter besonderem Schutz. Es ist verboten, sie zu stören, ihnen nachzustellen oder ihre Brut- und Lebensstätten zu beeinträchtigen. Besonders sensibel ist die Brut- und Setzzeit im Frühjahr und Frühsommer. Ein auffliegender Greifvogel, eine flüchtende Ricke mit Kitz: Wer das auslöst, hat zu viel gewollt. Brutplätze von Eulen oder seltenen Vögeln gebe ich grundsätzlich nicht öffentlich preis.

Drohnen und Hilfsmittel

Drohnen über Wild oder in Schutzgebieten sind heikel und vielerorts verboten oder genehmigungspflichtig. Auch das Anlocken mit Futter oder Klangattrappen sehe ich kritisch, es verändert das natürliche Verhalten. Mein Werkzeug sind Geduld, Tarnung und Wissen über das Tier, nicht Tricks.

Am Ende lässt sich fast alles auf einen Satz bringen: Das Wohl des Tieres geht immer vor das Bild. Wer mit Respekt unterwegs ist, Abstand hält und im Zweifel die Kamera sinken lässt, macht nicht nur rechtlich nichts falsch, sondern bekommt langfristig auch die ehrlicheren Bilder.

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